|
Abrechnungsfrist für die Kaution
 Der Vermieter muss innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Kaution abrechnen. Bei den Gerichten bleibt aber umstritten, wie lange die angemessene Prüfungsfrist für die Kautiononsrückzahlung ist. Die Rechtsprechung verlängerte diese Frist in den letzten Jahren von früher 2 auf heute 6 Monate. (Az: I-10 U 61/06)
...........................................................................................................................................................................
Behördlich angeordnete Modernisierung
Mieter müssen solche Modernisierungsmaßnahmen dulden, die aufgrund
einer behördlichen Anordnung erfolgen sollen . In einem vor dem BGH entschiedenen Rechststreit hatte ein Umweltamt einen
Vermieter dazu aufgefordert, die alten Gasöfen in seinem
Mehrfamilienhaus gegen eine modernere umweltfreundliche Heizungsanlage auszutauschen. Das
Amt hatte zuvor die Überschreitung der Abgasgrenzwerte bemängelt. Der Vermieter
entschied sich für den Einbau einer Zentralheizung. Ein
Mieter des Objektes wollte die damit zusammenhängenden Baumaßnahmen nicht dulden.
Es kam zu Rechtsstreit, in dem sich der Vermieter erfolgreich gerichtlich durchsetzte. (Az. VIII ZR 110/08)
...........................................................................................................................................................................
Hausmeister-Leistungen nicht pauschal abrechenbar
Wenn ein Hausmeister neben seinen Haupttätigkeit an einer Immobilie auch noch weitere Tätigkeiten wahrnimmt, dürfen diese vom Vermieter nicht einfach pauschal abgerechnet werden. Nur typische Tätigkeiten des Hausmeisters wie z.B. die Gartenarbeit, Reinigung, nicht aber Verwaltungsaufgaben dürfen pauschal mit den Betriebskosten abgerechnet werden. Es muss genau aufschlüsselt werden, um welche Aufgaben es sich im Einzelnen handelt. Wenn der Hausmeister z. B. mit einem Interessenten einen Besichtigungstermin vereinbart ist dieser nicht ohne Weiteres auf den Mieter umlegbar. Der BGH entschied aufgrund der Klage eines Mieters, der gegen seine Nebenkostenabrechnung Widerspruch eingelegt hatte. (Az: VIII ZR 27/07)
...........................................................................................................................................................................
Wenn Sie weitere Anmerkungen oder Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Oder nutzen Sie unser Anfrageformular.
|